Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1) Gültigkeit

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen Xtra Swiss und seinen Kunden. Bei Bestellung bestätigen Sie, die allgemeinen Geschäftsbedingungen gelesen zu haben und damit einverstanden zu sein. Die blosse Einsicht auf unsere Website ist unverbindlich und begründet kein Rechtsverhältnis.

§ 2) Angebot

Alle Preise verstehen sich in CHF exkl. Mehrwertsteuer. Die aufgeführten Produkteabbildungen und Produktebeschreibungen sind ohne Gewähr. Lieferfristen, Verfügbarkeit sowie Irrtum vorbehalten.

§ 3) Lieferung, Versand, Fracht und Gefahrübergang

Für die Ausführung der Bestellung ist unsere schriftliche Auftragsbestätigung massgebend. Wir behalten uns technische Änderungen im Sinne von Verbesserungen ausdrücklich vor.

Auf Wunsch des Bestellers kann die Ware auf seine Rechnung und Gefahr versendet werden. In diesem Falle geht die Gefahr mit der Auslieferung an den Spediteur / Paketdienstleister, spätestens jedoch bei Verlassen des Lieferwerks oder -lagers auf den Besteller über und zwar auch dann, wenn die Versendung nicht vom Erfüllungsort aus erfolgt. Erfolgt keine besondere Weisung, so sind Versandweg, Beförderung und Schutzmittel unserer Wahl unter Ausschluss der Haftung – ausser Vorsatz und grober Fahrlässigkeit – uns überlassen.

Ist die Ware versandbereit und verzögert sich die Versendung oder die Annahme aus Gründen, die wir nicht zu vertreten haben, so geht die Gefahr mit dem Zugang der Anzeige der Versandbereitschaft beim Auftraggeber auf diesen über.

Nimmt der Auftraggeber die Lieferung innerhalb einer angemessenen Frist nach Fertigungsanzeige bzw. bei avisiertem Versand nicht prompt ab, so sind wir berechtigt, die Ware auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers entweder selbst zu lagern oder in ein Speditions- oder Lagerhaus eines Dritten einzulagern. Das gleiche gilt, wenn die Auslieferung oder der Versand der Ware auf Wunsch des Auftraggebers zurückgestellt werden, oder infolge von Umständen, die wir nicht zu vertreten haben, für längere Zeit unmöglich sind.

Sofern nicht von uns aus für bestimmte Produkte von vorne herein auf Kosten des Auftraggebers eine Transportversicherung abgeschlossen wird, schliessen wir diese nur auf Wunsch und Kosten des Auftraggebers ab. In diesem Falle berechnen wir die uns entstandenen Kosten, übernehmen jedoch keine Haftung für die Regulierung im Versicherungsfall.

Die Waren werden, soweit nach unserem Ermessen erforderlich, in handelsüblicher Weise verpackt. Verpackung wird zu Selbstkosten berechnet.

Wir sind berechtigt, Teillieferungen auf dem Gesamtauftrag vorzunehmen und sie gesondert abzurechnen.

Da wir unsere Ware teilweise von anderen Firmen beziehen, behalten wir uns das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, wenn und soweit unser Vorlieferant seinerseits aufgrund eines Gesetztes, Vertrages oder seiner Geschäftbedingungen uns gegenüber von der Lieferverpflichtung frei wird. Wir werden den Auftraggeber in diesem Fall unverzüglich benachrichtigen.

§ 4) Versand

Da die Möglichkeit besteht bei uns Ihren gewünschten Abfall-Eimer persönlich abzuholen wird der Transport separat aufgeführt. 

§ 5) Bezahlung

Die Bezahlung für im Shop bestellten Waren erfolgt per Rechnung oder Vorkasse.

§ 6) Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung der für die gelieferte Ware in Rechnung gestellten Beträge, inklusive allfällige Verzugszinsen und Kosten, besteht zu Gunsten der Xtra Swiss der Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 ZGB. Bis zur vollständigen Bezahlung darf der Besteller die gelierten Waren weder veräussern noch verpfänden. Bei einer allfälligen Pfändung, Retention oder Arrestierung hat der Besteller auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen und uns zu benachrichtigen.

Der Besteller erteilt uns ausdrücklich das Recht, den Eigentumsvorbehalt im zuständigen Eigentumsvorbehaltsregister einzutragen. Der Besteller verpflichtet sich, uns während des Bestehens des Eigentumsvorbehaltes von jeder Änderung seines Sitzes/Wohnsitzes schon vor dem Umzug in Kenntnis zu setzen.

Alle Rechte, insbesondere Eigentum, Urheberrechte und dergleichen an technischen Zeichnungen, Montageanleitungen und sonstigen Unterlagen, die dem Auftraggeber mitgeliefert oder ausgehändigt werden, bleiben unser Eigentum und werden nicht dem Auftraggeber übereignet. Der Auftraggeber darf diese Unterlagen nicht an dritte Personen weitergeben.

§ 7) Gewährleistung und Schadenersatz

Wir verpflichten uns zur Sorgfalt und liefern die Produkte in einer best möglichen Qualität.

Garantie auf unsere Beschichtung: 6 Jahre auf UV-Beständigkeit und Funktion.

Allgemeinde Bestimmungen
Von der Gewährleistung ausgeschlossen sind Mängel und Störungen, die wir als Beschichter/Händler nicht zu vertreten haben, wie natürliche Abnützung, höhere Gewalt, unsachgemässe Behandlung, Eingriffe des Kunden oder Dritter, übermässige Beanspruchung, ungeeignete Reinigungsmittel, extreme Umgebungseinflüsse.

Ist die gelieferte Ware mangelhaft oder fehlen ihr zugesicherte Eigenschaften, so hat der Auftraggeber uns dies bei erkennbaren Mängeln unverzüglich, spätestens aber innerhalb von 14 Tagen nach Entgegennahme, bei nicht sofort erkennbaren Mängeln unverzüglich nach Erkennbarkeit, spätestens aber innerhalb von drei Monaten nach Entgegennahme schriftlich mitzuteilen.

Bei rechtzeitiger und berechtigter Mängelrüge haben wir nach unserer Wahl das Recht zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Erstattung des Gegenwertes der Ware. Machen wir von diesem Recht innerhalb einer vom Auftraggeber gesetzten angemessenen Frist keinen Gebrauch, so steht dem Auftraggeber das Recht zu, Minderung geltend zu machen oder vom Vertrag zurückzutreten. Diese Rechte stehen dem Auftraggeber auch zu, falls Nachbesserungen oder Ersatzlieferung fehlschlagen.

Weitergehende Gewährleistungsansprüche sowie Schadensersatzansprüche jeglicher Art, einschliesslich Ansprüche auf Ersatz von Folgeschäden und -Kosten sind ausgeschlossen, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits zugrunde liegen.

§ 8) Rückgaberecht

Produkte, die Qualitätsmängel aufweisen, senden Sie uns nach vorheriger Absprache innerhalb von 7 Tagen in ungebrauchtem, einwandfreiem Zustand und der Originalverpackung auf eigene Kosten zurück.

§ 9) Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung soll durch diejenige Bestimmung ersetzt werden, die dem Willen der vertragsabschliessenden Parteien am nächstenkommt.

§ 10) Rechtshinweis

Gerichtsstand ist 8500 Frauenfeld. Es gilt ausschliesslich schweizerisches Recht.

8505 Pfyn, 12.09.2021